Mittlere-Reife-Zug (M-Zug)

Was ist der M-Zug?

  • „M“ steht für Mittlere Reife (mittlerer Schulabschluss)
  • M-Zug ist ein vierjähriger Bildungsgang: von der M7 zur M10
  • Die M-Klasse führt zur mittleren Reife.
  • Ziel ist die Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss in der Klasse M10.

Was bringt der M-Zug den Schülerinnen und Schülern?

  • Vorbereitung auf den mittleren Schulabschluss innerhalb der eigenen Schulart Mittelschule
  • Dieser Abschluss ist dem Realschulabschluss gleichwertig und verleiht die gleichen Berechtigungen.
  • Schwerpunktfächer sind Deutsch, Mathematik, Englisch
  • Weiterer Schwerpunkt liegt im Lernfeld Arbeit-Wirtschaft-Technik mit der verstärkten Vorbereitung auf das Wirtschafts- und Arbeitsleben.

Im M-Zug haben die Schüler folgende Vorteile:

  • kein Wechsel der Schulart
  • kurze Schulwege
  • vertraute Unterrichtsmethoden
  • Klassenlehrerprinzip
  • verstärkte Praxis- und Berufsorientierung
  • Quali-Teilnahme unter besten Voraussetzungen
  • Problemlose Rückkehr in die Regelklasse bei eventuellen Schwierigkeiten

 

Übertrittsvoraussetzungen*

* Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Übertritt in die M 7

Ihr Kind kann in die 7. Jahrgangsstufe des M-Zweiges eintreten, wenn es im Zwischenzeugnis oder Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 6 folgende Bedingungen erfüllt:

  • bei einem Schnitt von 2,66 und besser (D, M, E):
    Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten uneingeschränkt möglich
  • ab einem Schnitt von 3,00 und schlechter (D, M, E):
    Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung in der letzten Sommerferienwoche

 

Übertritt in die M 8

Ihr Kind kann von der 7. Klasse Mittelschule in die Jahrgangsstufe 8 des M-Zuges eintreten, wenn es im Zwischenzeugnis oder dem Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 7 folgende Bedingungen erfüllt:

  • bei einem Durchschnitt von 2,33 und besser (D, M, E):
    Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten uneingeschränkt möglich
  • bei einem Durchschnitt von 2,66 und schlechter (D, M, E):
    Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung in der letzten Sommerferienwoche

 

Übertritt in die M 9

Ihr Kind kann von der 8. Klasse Mittelschule in die Jahrgangsstufe 9 des M-Zuges eintreten, wenn es im Zwischenzeugnis oder im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 8 folgende Bedingungen erfüllt:

 

  • bei einem Durchschnitt von 2,33 und besser (D, M, E):
    Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten uneingeschränkt möglich
  • bei einem Durchschnitt von 2,66 und schlechter (D, M, E):
    Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung in der letzten Sommerferienwoche
Übertritt in die M 10

Ihr Kind kann in die 10. Jahrgangsstufe des M-Zuges aufgenommen werden, wenn es folgende Bedingungen erfüllt:

 

  • wenn der qualifizierende Abschluss der Mittelschule mit der Durchschnittsnote 2,33 oder besser (D, M, E) erworben wurde:
    Übertritt auf Antrag der Eltern uneingeschränkt möglich
  • wenn der qualifizierende Abschluss der Mittelschule mit der Durchschnittsnote 2,66 und schlechter (D, M, E) erworben wurde:
    Übertritt auf Antrag der Eltern und Bestehen einer Aufnahmeprüfung, die an der aufnehmenden Schule nach Möglichkeit noch vor Beginn der Sommerferien durchgeführt wird.

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