Mittlere-Reife-Zug (M-Zug)
Was ist der M-Zug?
- „M“ steht für Mittlere Reife (mittlerer Schulabschluss)
- M-Zug ist ein vierjähriger Bildungsgang: von der M7 zur M10
- Die M-Klasse führt zur mittleren Reife.
- Ziel ist die Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss in der Klasse M10.
Was bringt der M-Zug den Schülerinnen und Schülern?
- Vorbereitung auf den mittleren Schulabschluss innerhalb der eigenen Schulart Mittelschule
- Dieser Abschluss ist dem Realschulabschluss gleichwertig und verleiht die gleichen Berechtigungen.
- Schwerpunktfächer sind Deutsch, Mathematik, Englisch
- Weiterer Schwerpunkt liegt im Lernfeld Arbeit-Wirtschaft-Technik mit der verstärkten Vorbereitung auf das Wirtschafts- und Arbeitsleben.
Im M-Zug haben die Schüler folgende Vorteile:
- kein Wechsel der Schulart
- kurze Schulwege
- vertraute Unterrichtsmethoden
- Klassenlehrerprinzip
- verstärkte Praxis- und Berufsorientierung
- Quali-Teilnahme unter besten Voraussetzungen
- Problemlose Rückkehr in die Regelklasse bei eventuellen Schwierigkeiten
Übertrittsvoraussetzungen*
* Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Übertritt in die M 7
Ihr Kind kann in die 7. Jahrgangsstufe des M-Zweiges eintreten, wenn es im Zwischenzeugnis oder Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 6 folgende Bedingungen erfüllt:
- bei einem Schnitt von 2,66 und besser (D, M, E):
Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten uneingeschränkt möglich - ab einem Schnitt von 3,00 und schlechter (D, M, E):
Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung in der letzten Sommerferienwoche
Übertritt in die M 8
Ihr Kind kann von der 7. Klasse Mittelschule in die Jahrgangsstufe 8 des M-Zuges eintreten, wenn es im Zwischenzeugnis oder dem Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 7 folgende Bedingungen erfüllt:
- bei einem Durchschnitt von 2,33 und besser (D, M, E):
Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten uneingeschränkt möglich - bei einem Durchschnitt von 2,66 und schlechter (D, M, E):
Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung in der letzten Sommerferienwoche
Übertritt in die M 9
Ihr Kind kann von der 8. Klasse Mittelschule in die Jahrgangsstufe 9 des M-Zuges eintreten, wenn es im Zwischenzeugnis oder im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 8 folgende Bedingungen erfüllt:
- bei einem Durchschnitt von 2,33 und besser (D, M, E):
Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten uneingeschränkt möglich - bei einem Durchschnitt von 2,66 und schlechter (D, M, E):
Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung in der letzten Sommerferienwoche
Übertritt in die M 10
Ihr Kind kann in die 10. Jahrgangsstufe des M-Zuges aufgenommen werden, wenn es folgende Bedingungen erfüllt:
- wenn der qualifizierende Abschluss der Mittelschule mit der Durchschnittsnote 2,33 oder besser (D, M, E) erworben wurde:
Übertritt auf Antrag der Eltern uneingeschränkt möglich - wenn der qualifizierende Abschluss der Mittelschule mit der Durchschnittsnote 2,66 und schlechter (D, M, E) erworben wurde:
Übertritt auf Antrag der Eltern und Bestehen einer Aufnahmeprüfung, die an der aufnehmenden Schule nach Möglichkeit noch vor Beginn der Sommerferien durchgeführt wird.